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   VG Ansbach, 17.03.2020 - AN 10 S 20.00057   

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https://dejure.org/2020,19248
VG Ansbach, 17.03.2020 - AN 10 S 20.00057 (https://dejure.org/2020,19248)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17.03.2020 - AN 10 S 20.00057 (https://dejure.org/2020,19248)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17. März 2020 - AN 10 S 20.00057 (https://dejure.org/2020,19248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    StVG § 4 Abs. 5; BayVwVfG Art. 47; VwGO § 80 Abs. 5
    Entziehung einer österreichischen Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungsbewertungssystem - einstweiliger Rechtsschutz

  • rewis.io

    Anwendung des Fahreignungsbewertungssystems auch auf Inhaber europäischer Fahrerlaubnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 23.04.2015 - C-260/13

    Einem Führerscheininhaber kann von einem anderen Mitgliedstaat das Recht

    Auszug aus VG Ansbach, 17.03.2020 - AN 10 S 20.00057
    Hinzuzufügen ist lediglich, dass nach einschlägiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (EuGH, U.v. 23.4.2015, Az. C 260/13, juris) das Fahreignungsbewertungssystem auch auf Inhaber ausländischer und dort insbesondere europäischer Fahrerlaubnisse anzuwenden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2008 - 10 S 994/07

    Umdeutung einer Führerscheineinziehungsverfügung in einen feststellenden

    Auszug aus VG Ansbach, 17.03.2020 - AN 10 S 20.00057
    Der Bescheid vom 10. Dezember 2019 war daher, wie dargelegt, dahingehend umzudeuten, dass er von vorneherein lediglich die Aberkennung des Rechts des Antragstellers, von seiner österreichischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen und den Führerschein diesbezüglich zur Eintragung vorzulegen, geregelt hatte (vgl. hierzu: VGH Mannheim, U.v. 9.9.2008, Az. 10 S 994/07, juris, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 11 CS 17.2467

    Ermittlung des Punktestandes - Intertemporales Recht

    Auszug aus VG Ansbach, 17.03.2020 - AN 10 S 20.00057
    Es entspricht allerdings auch inländischer Rechtsprechung, dass sich Inhaber europäischer Fahrerlaubnisse dem Fahreignungsbewertungssystem stellen müssen (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 14.2.2018, Az. 11 CS 17.2467 und VG Berlin, U.v. 22.11.2018, Az. 4 L 366.18, jeweils juris, m.w.N.).
  • VG Berlin, 22.11.2018 - 4 L 366.18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen sofort vollziehbare Entziehung einer polnischen

    Auszug aus VG Ansbach, 17.03.2020 - AN 10 S 20.00057
    Es entspricht allerdings auch inländischer Rechtsprechung, dass sich Inhaber europäischer Fahrerlaubnisse dem Fahreignungsbewertungssystem stellen müssen (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 14.2.2018, Az. 11 CS 17.2467 und VG Berlin, U.v. 22.11.2018, Az. 4 L 366.18, jeweils juris, m.w.N.).
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